OLG Dresden: Doch Auskunftsrecht über Klarnamen eines anonymen Blogschreibers bei Persönlichkeitsrechtsverletzung

veröffentlicht am 6. Juli 2012

OLG Dresden, Beschluss vom 08.02.2012, Az. 4 U 1850/11
§ 242 BGB

Das OLG Dresden hat entschieden, dass derjenige, der durch einen Blogeintrag in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt wird, gegen den Betreiber des Blogs einen Auskunftsanspruch auf Benennung des Urhebers des fraglichen Blog-Postings besitzt. Der Senat setzt sich damit ausdrücklich von der Entscheidung des OLG Hamm (OLG Hamm, Beschluss vom 03.08.2011, Az.  I-3 U 196/10, hier) ab.

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