OLG Düsseldorf: Apothekenwerbung mit Erstattung der Praxisgebühr ist nicht unlauter

veröffentlicht am 15. November 2011

OLG Düsseldorf, Urteil vom 18.10.2011, Az. I-20 U 36/11
§ 28 Abs. 4 SGB V; § 4 Nr. 11 UWG

Die Wettbewerbszentrale berichtet über ein Urteil des OLG Düsseldorf, nach welchem Werbeaktionen von Apotheken, die Kunden eine „Erstattung der Praxisgebühr“ versprechen, zulässig sind. Dabei könnten Kunden die Praxisgebühr von 10,00 EUR im Quartal mit ihrem aktuellen Einkauf verrechnen oder einen Gutschein erhalten. Begründet habe dies der Senat damit, dass die Norm, die die Praxisgebühr regele, keine Marktverhaltensregel im Sinne des UWG sei, da sie lediglich der finanziellen Absicherung der Gesundheitsvorsorge diene.

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