OLG Düsseldorf: Telekommunikations-AGB mit Verweis auf geringere als die bestellte Bandbreite sind unwirksam

veröffentlicht am 10. Oktober 2012

OLG Düsseldorf, Urteil vom 27.09.2012, Az. I-6 U 11/12 – nicht rechtskräftig
§ 307 BGB, § 308 BGB; § 7 UWG

Das OLG Düsseldorf hat auf Betreiben des Verbraucherzentrale Bundesverbands (hier) in der Berufung eine Entscheidung des LG Düsseldorfs (hier) bestätigt, gemäß welcher Allgemeine Geschäftsbedingungen eines Telekommunikationsanbieters unzulässig sind, welche den Kunden bei Nichtverfügbarkeit auf eine niedrigere als die gewünschte (und vereinbarte) Bandbreite verweisen. Nach dieser Klausel sollte der Kunde auch dann an sein Vertragsangebot gebunden sein, wenn die von ihm gewünschte Bandbreite nicht geliefert werden konnte. Dies benachteilige den Kunden jedoch unangemessen, befand das Gericht.

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