OLG Düsseldorf: Zu den Voraussetzungen für die Vergabe eines Gütesiegels

veröffentlicht am 12. November 2018

OLG Düsseldorf, Urteil vom 23.08.2018, Az. 20 U 123/17 – nicht rechtskräftig
§ 5 UWG

Das OLG Düsseldorf hat entschieden, dass für die Vergabe von Gütesiegeln eine Reihe von Kriterien eingehalten werden muss, um eine Irreführung des Verkehrs gemäß § 5 UWG zu vermeiden. Dazu gehöre u.a., dass das Zeichen geeignet sei, auf die Qualität der mit dem Zeichen vertriebenen Waren hinzuweisen, und der Vergebende selbst nicht gewerblich tätig sei. Des Weiteren müssten die Kriterien für die Vergabe öffentlich sein und die Einhaltung der Qualität sei hinreichend zu prüfen. Im vorliegenden Fall seien die Anforderung alle erfüllt, so dass der Verwendung des streitigen Siegels nichts entgegen stehe. Zum Volltext der Entscheidung hier (OLG Düsseldorf – Gütesiegel).


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