OLG Frankfurt a.M.: Bei einer Unternehmensänderung kann die Weiterführung von Bewertungen und „Likes“ des früheren Unternehmens irreführend sein

veröffentlicht am 1. August 2018

OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 14.06.2018, Az. 6 U 23/17
§ 2 Abs. 1 Nr. 3 UWG, § 5 UWG

Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass bei der Änderung eines Unternehmens (z.B. beim Wechsel eines Restaurants von einem Franchise-System zu einem anderen) die Weiterverwendung von Bewertungen und sog. Likes des vorherigen Unternehmens zu Werbezwecken irreführend sein kann. Vorliegend erwecke die Beklagte, die nunmehr dem „A-Konzept“ angehöre, bei den angesprochenen Verkehrskreisen die Fehlvorstellung, dass die vorhandenen Bewertungen und Likes für die unter dem „A-Konzept“ erbrachten Gastronomiedienstleistungen abgegeben worden seien. Tatsächlich beziehen sich diese aber auf das frühere B-Konzept. Diese Irreführungsgefahr hätte auch ohne großen Aufwand durch die Nutzung einer neuen Facebook-Seite ausgeräumt werden können. Zum Volltext der Entscheidung hier (OLG Frankfurt – Weiterführung von Likes).


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