OLG Frankfurt a.M.: Beleidigungen im Rahmen einer Streitwertbeschwerde sind keine wettbewerbsrechtliche geschäftliche Handlung

veröffentlicht am 13. Oktober 2016

OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 22.09.2016, Az. 6 W 88/16
§ 2 Abs. 1 Nr. 1 UWG, § 4 Nr. 1 und 2 UWG

Das OLG Frankfurt a.M. hat entschieden, dass in der Begründung einer im gerichtlichen Verfahren eingereichten Streitwertbeschwerde keine geschäftliche Handlung vorliegt. Der Antragsteller hatte wegen einer hierin gesehenen Herabsetzung, Verunglimpfung und Kreditschädigung eine einstweilige Verfügung gegen den Antragsgegner beantragt. Dem Senat fehlte jedoch, da die Äußerung lediglich im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens gefallen sei, der für eine geschäftliche Handlung notwendige Marktbezug. Die Entscheidung ist nicht anfechtbar. Zum Volltext der Entscheidung hier (OLG Frankfurt a.M. – Keine wettbewerbsrechtliche Abmahnung wegen Streitwertbeschwerde).


Haben Sie eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung wegen Kreditschädigung erhalten?

Haben Sie eine Abmahnung, eine einstweilige Verfügung oder eine Hauptsacheklage wegen Verleumdung erhalten oder wird der gute Ruf Ihres Unternehmens von einem Mitbewerber beschädigt? Handeln Sie! Rufen Sie uns gleich an: Tel. 04321 / 390 550 oder Tel. 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche wettbewerbsrechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht bestens vertraut und helfen Ihnen umgehend eine individuelle Lösung zu finden.


I