OLG Frankfurt a.M.: Irreführende Subdomain mit fremdem Markennamen

veröffentlicht am 7. März 2017

OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 02.02.2017, Az. 6 U 209/16
§ 5 UWG

Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass eine wettbewerbsrechtlich relevante Irreführung vorliegt, wenn bei Eingabe einer Marke in einer Suchmaschine wie z.B. Google eine Anzeige in der Trefferliste erscheint, welche einen Link anzeigt, der die gesuchte Marke als Subdomain enthält, obwohl auf der dazugehörigen Webseite nur oder überwiegend Waren anderer Marken angeboten werden. Dadurch werde der Nutzer in die Irre geführt. Die Erwartungshaltung der betreffenden Verkehrskreise, welche bei einer Subdomain mit einem bestimmten Markennamen ausschließlich oder überwiegend diese Marke zu finden glauben, beruhe auf einer entsprechenden Erfahrung bzw. Übung im Internet und werde daher vorliegend enttäuscht. Zum Volltext der Entscheidung hier (OLG Frankfurt – Irreführende Subdomain mit Markennamen).


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