OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 15.10.2015, Az. 6 U 167/14
§ 5 UWG
Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass eine irreführende Werbung vorliegt, wenn auf die jahrzentelange Unternehmensgeschichte hingewiesen wird, ohne zu erwähnen oder erkennbar zu machen, dass im Laufe dieser Geschichte eine Aufspaltung zwischen dem werbenden Unternehmen und einem gleichnamigen anderen Unternehmen stattgefunden hat. Vereinnahme der Werbende Leistungen aus der Zeit vor der Aufspaltung als seine allein eigenen, werde der Adressat der Werbung getäuscht. Zum Volltext der Entscheidung hier.