OLG Frankfurt a.M.: Kostenlose Wetter-App des Deutschen Wetterdienstes ist keine geschäftliche Handlung der öffentlichen Hand

veröffentlicht am 22. März 2016

OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 04.02.2016, Az. 6 U 156/15
§ 2 Abs. 1 Nr. 1 UWG

Das OLG Frankfurt a.M. hat entschieden, dass Angebot und Vertrieb einer unentgeltlichen App (kostenlos und werbefrei) mit Wetterinformationen durch den Deutschen Wetterdienst keine geschäftliche Handlung der öffentlichen Hand darstellt. Dies wäre nur dann der Fall, wenn mit dem Vertrieb der App zugleich der Absatz weiterer – entgeltlicher – Dienstleistungen gefördert werde solle. Dafür gebe es vorliegend jedoch keinen Anhaltspunkt. In diesem Rechtsstreit zwischen einem Verband privater Wetterdienstleistungsunternehmen und der Bundesrepublik Deutschland wurde der Streitwert auf 300.000,00 EUR festgesetzt. Zum Volltext der Entscheidung hier (OLG Frankfurt – geschäftliche Handlung).


Was ist eine geschäftliche Handlung – Wettbewerbsrecht anwendbar?

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