OLG Frankfurt a.M.: Markenverletzung durch Suchfunktion einer Online-Handelsplattform

veröffentlicht am 11. April 2016

OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 11.02.2016, Az. 6 U 6/15
Art. 9 Abs. 1 lit. a) GMV

Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass eine Markenverletzung vorliegt, wenn die Suchfunktion eines Online-Verkaufsportals in der Weise beeinflusst wird, dass bei Eingabe einer Marke auch Treffer erscheinen, deren Angebote nicht vom Markeninhaber stammen. Dies beeinträchtige die Herkunftsfunktion der Marke jedenfalls dann, wenn in der (einheitlichen) Trefferliste nicht eindeutig erkennbar ist, dass es sich um konkurrierende Produkte handele. Zum Volltext der Entscheidung hier (OLG Frankfurt – Suchfunktion).


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