OLG Frankfurt a.M.: Zu den Voraussetzungen einer einstweiligen Verfügung wegen irreführender Wirksamkeitsaussagen

veröffentlicht am 7. Februar 2019

OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 19.12.2018, Az. 6 W 97/18
§ 3 HWG

Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wegen irreführender gesundheitsbezogener Wirksamkeitsaussagen Erfolg hat, wenn die wissenschaftliche Umstrittenheit seitens des Antragstellers glaubhaft gemacht wird und der Antragsgegner sich trotz Möglichkeit zur Stellungnahme dazu nicht äußert. Vorliegend hatte der Antragsteller eine fehlende wissenschaftliche Sicherheit zu bestimmten Anwendungen der Magnetfeldtherapie mit Hilfe eines Handbuchs der Stiftung Warentest dargelegt und blieb durch den Antragsgegner unwidersprochen. Dies genüge dem erforderlichen Grad der Glaubhaftmachung. Zum Volltext der Entscheidung hier (OLG Frankfurt – Einstweilige Verfügung gegen Wirksamkeitsaussagen).


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