OLG Frankfurt a.M.: Zur Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen wegen fachlich umstrittener gesundheitsbezogener Angaben im Eilverfahren

veröffentlicht am 25. April 2016

OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 21.03.2016, Az. 6 W 21/16
§ 3 HWG

Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass ein Unterlassungsanspruch wegen einer irreführenden Werbung mit Gesundheitsbezug wegen fachlich umstrittener Wirkungsaussagen auch im Eilverfahren durchgesetzt werden kann. Zwar habe der Werbende die Darlegungslast bezüglich der wissenschaftlichen Absicherung, den Schwierigkeiten auf Grund der Eiligkeit des Verfahrens könne jedoch durch sachgerechte Anforderungen an den Grad der Glaubhaftmachung begegnet werden. Der Antragsteller habe zudem zunächst substantiiert darzulegen, dass beanstandete Werbeaussagen tatsächlich fachlich umstritten seien. Zum Volltext der Entscheidung hier (OLG Frankfurt – Werbung mit Gesundheitsbezug).


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