OLG Hamburg: Ein „Extra-Heft“ als Beilage muss kein eigenständiges Heft sein

veröffentlicht am 27. September 2018

OLG Hamburg, Urteil vom 29.03.2018, Az. 3 U 268/16
§ 3 UWG, § 5 Abs. 1 UWG

Das OLG Hamburg hat entschieden, dass die Beilage einer Zeitschrift, z. B. eine Rezeptsammlung in der Heftmitte, als „Extra-Heft“ bezeichnet werden darf, auch wenn es sich nicht um ein eigenständiges Heft mit eigener Seitenzählung, eigenen redaktionellen Beiträgen und einem Impressum handelt. Es liege keine Irreführung des allgemeinen Verkehrs vor. Dieser verstehe ein „Extra-Heft“ aufgrund des Bestandteiles „Heft“ als zusammengeheftete Seiten, welche der Hauptzeitschrift als Ganzes entnommen werden können. Er erwarte jedoch nicht, eine weitere eigenständige Zeitschrift vorzufinden, die auch gesondert verkauft werden könne. Zum Volltext der Entscheidung hier (OLG Hamburg – Extra-Heft).


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