OLG Hamburg: „Gehört mir nicht“-Einwand hinsichtlich Rechtsverstößen auf fremder Website ist unbegründet, wenn auf die Website selbst Bezug genommen wird

veröffentlicht am 25. November 2011

OLG Hamburg, Urteil vom 03.11.2011, Az. 3 U 177/10
§ 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG, § 5 Abs. 1 Nr. 1 TMG

Das OLG Hamburg hat entschieden, dass der Einwand, man sei für den Inhalt auf einer bestimmten Website nicht verantwortlich, nicht durchgreift, wenn auf die fragliche Website in den Geschäftsunterlagen Bezug genommen wird. Konkret hatte ein Unternehmen, dass für eine Website ohne Anbieterkennzeichnung abgemahnt worden war, behauptet, die Website sei von einem Dritten erstellt und ihm angeboten, dann aber nicht übernommen worden. Dies wertete der Senat als Schutzbehauptung, da das Unternehmen u.a. im Geschäftslokal eine Angebots- und Preisliste ausgehängt hatte, das auf die streitgegenständliche Internetseite verwies. Das Oberlandesgericht nahm vor diesem Hintergrund an, dass sich das Unternehmen die Website und ihre Unterseiten wie auch die dortige Werbung für ihr Geschäft und ihr Dienstleistungsangebot zu Eigen gemacht habe. Auf das Urteil hingewiesen hat RA Andreas Schwartmann (hier).

I