OLG Hamburg: „Mit Dir ist alles toll“ verstösst als Nachahmung gegen „Ohne Dich ist alles doof“

veröffentlicht am 10. November 2011

OLG Hamburg, Urteil vom 21.09.2011, Az. 5 U 164/08
§ 4 Nr. 9 UWG, § 3 UWG, § 8 Abs. 1 und 3 Nr. 1 UWG

Das OLG Hamburg hat entschieden, dass der Vertrieb von Bettwäsche mit der Abbildung eines Igels, des Schriftzugs „Mit Dir ist alles toll“ sowie umrahmenden Abbildungen weiterer Dinge, die „toll“ sind, gegen Rechte der „Sheep World“ verstösst, die auf Bettwäsche und einer Reihe von weiteren Gegenständen die Darstellung eines Schafs, des Schriftzugs „Ohne Dich ist alles doof“ sowie weitere Abbildungen von Dingen die „doof“ sind, geprägt haben. Das Gericht bejahte eine wettbewerbliche Eigenart der Darstellungen der Klägerin. Die grafische Gestaltung sei von hoher Eigentu?mlichkeit sowohl nach ihrer Idee wie auch nach ihrer darstellerischen Umsetzung. Es handele sich um eine gekonnte und komplexe Kombination verschiedener figu?rlicher Elemente mit knappen, treffenden verbalen Zuschreibungen. Die wettbewerbliche Eigenart werden zudem von der Bekanntheit der Darstellung noch gesteigert. Die Beklagte habe durch ihre Darstellung eine nachschaffende Leistungsübernahme vorgenommen. Die Gemeinsamkeit der beiden Darstellungen liege in der identischen U?bernahme aller Grundideen und Gestaltungsprinzipien, die die Darstellung der Kla?gerin pra?gen, auch wenn die Darstellung der Beklagten die von der Klägerin getroffenen Aussagen ins Gegenteil verkehre. Durch die Übernahme des Grundprinzips liege eine vermeidbare Ta?uschung u?ber die betriebliche Herkunft der nachgeahmten Erzeugnisse sowie eine Rufausbeutung vor. Die vollständige Entscheidung finden Sie bei openjur.de.

I