OLG Hamburg: Parallelimport von in den USA hergestellten Film-DVDs verletzt Urheberrechte

veröffentlicht am 16. April 2010

Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Hamburg, Beschluss vom 16.11.2006, Az. 5 U 182/05
§ 97 UrhG

Das OLG Hamburg hat entschieden, dass der Vertrieb von in den USA hergestellten Vervielfältigungsstücken von DVDs in Deutschland und in der EU ohne Genehmigung des Lizenzrechteinhabers für den europäischen Raum nicht zulässig ist. Die Klägerin hatte das exklusive Verbreitungsrecht des Bild- und Tonträgers für den europäischen Raum inne. Die Beklagte hatte wiederum einen Bild- und Tonträger, der dieselben Filmwerke enthält und der ersichtlich nicht unmittelbar von der Klägerin stammt, in der Bundesrepublik Deutschland verbreitet. Die Anwendung des Erschöpfungsgrundsatzes komme hier nicht zum Tragen. Die Beklagte hatte die streitgegenständlichen DVDs über eBay mit dem Zusatz „(Canadian Limited Edition)“ vertrieben. Von der behaupteten Erschöpfung, für die die Beklagte beweispflichtig sei, sei das Gericht jedoch nicht überzeugt worden. Die Beklagte habe nicht darlegen können, dass die streitgegenständlichen DVDs bereits im Inland vertrieben worden seien, da es sich eben um eigens im Ausland hergestellte Exemplare handele. Es genüge nicht, dass ein schwedischer Zwischenhändler tätig geworden sei. Spezifizierter weiterer Vortrag fehle. Auch der Region-Code 0 sowie das Enthalten einer deutschen Tonspur besage nichts hinsichtlich der beabsichtigten Vertriebsgebiete. Die Beklagte konnte nicht darlegen, dass die Konfigurationen des Regional-Codes stets mit regionalen Vertriebsbeschränkungen des Berechtigten deckungsgleich seien. Der Rechtsinhaber ist berechtigt, nicht aber verpflichtet, technische Sicherungsmaßnahmen zu ergreifen.

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