OLG Hamburg: „Tagesumschau“ verletzt die „Tagesschau“ – Werktitelschutz

veröffentlicht am 31. Mai 2018

OLG Hamburg, Urteil vom 01.03.2018, Az. 3 U 167/15
§ 4 MarkenG, § 5 Abs. 1 MarkenG, § 5 Abs. 3 MarkenG, § 15 Abs. 2 MarkenG

Das OLG Hamburg hat entschieden, dass die Bezeichnung „Tagesumschau“ für ein Nachrichtenportal im Internet den Werktitelschutz für die bekannte Nachrichtensendung „Tagesschau“ verletzt. Die Titel seien verwechslungsgefährdet und das Publikum könnte eine Verbindung zwischen der „Tagesumschau“ und der „Tagesschau“ annehmen. Zum Volltext der Entscheidung hier (OLG Hamburg – Tagesumschau).


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