OLG Hamburg: Urheberrechtsschutz für DIN-Normen?

veröffentlicht am 21. November 2017

OLG Hamburg, Urteil vom 27.07.2017, Az. 3 U 220/15 Kart
§ 2 UrhG, § 5 UrhG, § 10 UrhG, § 19a UrhG, § 97 Abs. 1 UrhG; Art. 19 Abs. 1 GG, Art. 20 Abs. 3 GG; Art. 101 AEUV, Art. 102 AEUV, Art. 106 Abs. 1 AEUV, Art. 107 Abs. 1 AEUV, Art. 108 Abs. 1 AEUV

Das OLG Hamburg hat entschieden, dass ein Urheberrechtsschutz unter bestimmten Umständen auch an technischen Normen (z.B. DIN-Normen) bestehen kann. Eine Vermutung für einen solchen Schutz könne bereits durch einen Copyright-Vermerk (©) entstehen, wenn dieser zusätzlich auf die Ausschließlichkeit der Rechtseinräumung hinweise. Das Urheberrecht statuiere über § 5 Abs. 3 UrhG jedoch keinen Urheberrechtsschutz per se für private Normwerke, sondern stelle nur klar, dass für solche Normwerke – im Gegensatz zu amtlichen Werken – überhaupt ein urheberrechtlicher Schutz bestehen könne. Dies sei nur dann der Fall, wenn die notwendige Schöpfungshöhe gemäß § 2 Abs. 2 UrhG auch erreicht werde. Sei dieses Kriterium erfüllt – wie im vorliegenden Fall – könne der Nutzungsberechtigte andere von der Nutzung ausschließen bzw. eine unentgeltliche Veröffentlichung durch einen Nichtberechtigten untersagen lassen. Zum Volltext der Entscheidung hier (OLG Hamburg – Urheberrechtsschutz für DIN-Normen).


Wird in ein für Sie geschütztes Recht eingegriffen?

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