OLG Hamburg: Zur Bestimmtheit eines Urteilstenors auf Veröffentlichung einer Gegendarstellung

veröffentlicht am 12. Mai 2015

OLG Hamburg, Beschluss vom 07.04.2015, Az. 7 W 49/15
§ 252 Abs. 2 Nr. 2 ZPO

Das OLG Hamburg hat entschieden, dass ein Urteil noch dem Bestimmtheitsgebot entspricht, wenn es die Veröffentlichung einer Gegendarstellung „in demselben Teil“ der Zeitschrift, „in dem“ die Erstmitteilung erschienen ist, vorsieht, auch wenn dieser „Teil“ die Titelseite ist. Zum Volltext der Entscheidung (hier).

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