OLG Hamburg, Beschluss vom 07.04.2015, Az. 7 W 49/15
§ 252 Abs. 2 Nr. 2 ZPO
Das OLG Hamburg hat entschieden, dass ein Urteil noch dem Bestimmtheitsgebot entspricht, wenn es die Veröffentlichung einer Gegendarstellung „in demselben Teil“ der Zeitschrift, „in dem“ die Erstmitteilung erschienen ist, vorsieht, auch wenn dieser „Teil“ die Titelseite ist. Zum Volltext der Entscheidung (hier).