Logo Rechtsanwalt Dr. Ole Damm
  • HOME
  • KANZLEI
  • LEISTUNGEN
    • Markenrecht (Leistungen)
    • Urheberrecht (Leistungen)
    • Wettbewerbsrecht (Leistungen)
    • Patentrecht / Gebrauchsmusterrecht (Leistungen)
    • Designrecht (Leistungen)
    • Internetrecht (Leistungen)
    • Softwarerecht (Leistungen)
    • Domainrecht (Leistungen)
    • Datenschutzrecht (Leistungen)
  • GEGNERLISTE
  • KONTAKT

IT-Recht. IP-Recht. 360°

Jetzt unverbindlich Kontakt aufnehmen:

  04321 / 963 99 53
  info@damm-legal.de

Unsere Themenseiten

AbmahnungAGB-RechtIT-RechtMarkenrechtPatentrechtUrheberrechtWettbewerbsrecht

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Häufige Fragen

OLG Hamm: Die Aussage, ein Lebensmittel enthalte „viele Vitalstoffe“, ist eine unzulässige nährwertbezogene Angabe

veröffentlicht am 28. September 2016

OLG Hamm, Urteil vom 04.08.2016, Az. 4 U 18/16
Art. 8 Abs. 1 HCVO, Art. 2 Abs. 2 Nr. 4 lit. b) HCVO, § 3a UWG

Das OLG Hamm hat entschieden, dass die Werbung für ein Nahrungsergänzungsmittel mit der Angabe „über 7000 Vitalstoffe“ unzulässig ist. Es handele sich um eine nährwertbezogene Angabe. Dem stehe nicht entgegen, dass die Angabe nicht auf bestimmte, namentlich bezeichnete Substanzen, sondern als abstrakter Oberbegriff verwendet werde. Da die Angabe „Vitalstoffe“ unspezifisch und für den wissenschaftlichen Gebrauch ungeeignet sei, weil sie eine große Anzahl verschiedener Substanzen mit unterschiedlichen Wirkmechanismen zusammenfasse, sei der Begriff durch die Health-Claims-Verordnung (HCVO) nicht zugelassen und die Werbung daher wettbewerbswidrig. Zum Volltext der Entscheidung hier (OLG Hamm – Nährwertbezogene Angabe).


Soll Ihre Werbung gegen die Health-Claims-Verordnung verstoßen?

Haben Sie deshalb von einem Konkurrenten oder einem Wettbewerbs- oder Berufsverband eine Abmahnung oder eine einstweilige Verfügung erhalten? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche wettbewerbsrechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht und dessen Nebengebieten eingehend vertraut und helfen Ihnen gern, eine individuelle Lösung zu finden.


Datenschutz | Impressum | Urheberrechtshinweise
© 2020 Rechtsanwalt Dr. Ole Damm

Durch die Nutzung dieser Website erklären Sie sich mit unserer Verwendung von Cookies einverstanden. Nähere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.JaNeinDatenschutzerklärung