OLG Karlsruhe, Urteil vom 25.08.2021, Az. 6 U 188/21
§ 4 Abs. 4 UWG, § 8 Abs. 1 S. 1 Alt. 2 UWG
Das OLG Karlsruhe hat entschieden, dass die unberechtigte Meldung einer Schutzrechtsverletzung an den Betreiber einer Internethandelsplattform (hier: Amazon) zu Unterlassungs-/Beseitigungs- (Rücknahme) und Widerrufsansprüchen führt, die im Wege der einstweiligen Verfügung durchgesetzt werden können. Materiell-rechtlich könne – bei gebotener Gesamtwürdigung und Interessenabwägung – eine gezielte Behinderung des davon betroffenen Unternehmens nach § 4 Nr. 4 UWG vorliegen, wenn die „Infringement-Meldung“ einen in tatsächlicher Hinsicht nicht haltbaren Inhalt habe, der für eine erheblich höhere Gefährdung der wirtschaftlichen Entfaltungsmöglichkeiten des betroffenen Unternehmens als bei sachlicher und zutreffender Sachdarstellung sorge. Zum Volltext der Entscheidung hier (OLG Karlsruhe: Zur unberechtigten Infringement-Meldung einer Rechtsverletzung gegenüber Amazon / 2021)