OLG Karlsruhe: Irreführende Herkunftsangabe für „türkischen“ Käse, der in den Niederlanden hergestellt wird

veröffentlicht am 21. Februar 2013

OLG Karlsruhe, Urteil vom 23.01.2013, Az. 6 U 38/12
§ 126 ff. MarkenG

Das OLG Karlsruhe hat entschieden, dass die Bezeichnung eines Käses als „Erzincan Peyniri“ bzw. als „Erzincan Ka?ari“ irreführend ist, wenn der Käse in Deutschland oder den Niederlanden hergestellt wird. Bei dem Begriff „Erzincan“ handele es sich um eine Stadt im Nordosten der Türkei. Durch die Bezeichnung werde bei den angesprochenen Verkehrskreisen (hier: hauptsächlich türkisch-stämmige Kundschaft von Lebensmittelgeschäften) der Eindruck erweckt, der Käse oder jedenfalls die Zutaten stammten aus der bezeichneten türkischen Region. Ein Hinweis „nach türkischer Art“ sei gerade nicht ausreichend, um den Irrtum auszuräumen bzw. könne diesen sogar noch verstärken.

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