OLG Karlsruhe, Urteil vom 15.11.2013, Az. 15 Verg 5/13
§ 12 Abs. 1 Satz 2 c) der VSVgV
Das OLG Karlsruhe hat entschieden, dass die Erweiterung eines – ursprünglich nach Abschluss eines Vergabeverfahrens – beschafften softwarebasierten Einsatzleitsystems durch die öffentliche Hand um die softwareseitige Funktion „Notrufannahme- und Sprachdokumentation“ ohne erneutes Vergabeverfahren (Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb gemäß § 12 Abs. 1 Satz 2 c) der VSVgV) vorgenommen werden kann, wenn an der zu erweiternden Software urheberrechtliche Ausschließlichkeitsrechte bestehen, die von einem Wettbewerber nicht umgangen werden dürfen oder können. Zum Volltext der Entscheidung hier.