OLG Karlsruhe: Zur Erteilung von Unterlizenzen durch den Patentlizenznehmer

veröffentlicht am 29. Dezember 2016

OLG Karlsruhe, Urteil vom 09.11.2016, Az. 6 U 37/15
Art. 64 EPÜ; § 139 PatG, § 140b PatG, § 140 a Abs. 3 PatG; § 242 BGB

Das OLG Karlsruhe hat entschieden, dass der ausschließliche Lizenznehmer eines Patents, der auch zur Erteilung von Unterlizenzen berechtigt ist, eine solche Unterlizenz lediglich im Umfang seiner eigenen Nutzungsbefugnis erteilen kann. Anders könne sich dies nur darstellen, wenn im Lizenzvertrag des ausschließlichen Lizenznehmers eine ausdrückliche Regelung zum Umfang von Unterlizenzen getroffen worden sei. Im Falle des Fehlens einer solchen Regelung sei die Reichweite der Nutzungsbefugnis des Lizenznehmers unter Rückgriff auf den aus dem Vertrag und den sonstigen Umständen erkennbaren Zweck der Lizenzeinräumung zu bestimmen. Zum Volltext der Entscheidung hier (OLG Karlsruhe – Unterlizenzen Patent).


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