OLG Karlsruhe, Urteil vom 13.10.2011, Az. 4 U 144/10
§ 3 UWG, § 5 UWG
Das OLG Karlsruhe hat entschieden, dass die Bewerbung einer nur durchschnittlich sparsamen Kühl-Gefrierkombination als „sehr sparsam im Energieverbrauch“ durch einen Elektrofachmarkt irreführend ist, da durch die Werbung Qualitätsvorstellungen geweckt würden, denen das Produkt nicht gerecht werde. Eine derartige Werbung erachtete der Senat im Sinne des UWG als irreführend.