OLG Koblenz: Irreführende Werbung für Magnetfeldtherapie

veröffentlicht am 6. Juli 2016

OLG Koblenz, Urteil vom 20.01.2016, Az. 9 U 1181/15
§ 5 UWG; § 3 HWG

Das OLG Koblenz hat entschieden, dass eine Magnetfeldtherapie nicht damit beworben werden darf, dass sie das Immunsystem sowie die Selbstheilung aktiviert und Schmerzen lindert, weil dies nicht wissenschaftlich belegt ist. Auch wenn der Werbende darauf hinweise, dass eine wissenschaftliche Bestätigung nicht vorliege, sei dies irreführend, wenn gleichzeitig über erfreuliche Therapieerfolge in der Praxis des Werbenden berichtet werde. Dadurch werde dennoch eine Wirksamkeit suggeriert. Zur Pressemitteilung des Gerichts hier (OLG Koblenz – Werbung Magnetfeldtherapie).


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