OLG Köln: Für den Kauf von Medizinprodukten dürfen keine Geschenkkarten an Kunden ausgegeben werden

veröffentlicht am 2. August 2016

OLG Köln, Urteil vom 01.07.2016, Az. 6 U 151/15
§ 3a UWG, § 8 UWG; § 4 Abs. 3 HWG, § 7 HWG

Das OLG Köln hat entschieden, dass die Bewerbung von Medizinprodukten mit einer an den Verkauf gekoppelten kostenlosen Abgabe einer Geschenkkarte eines Internetversandhändlers von 5 bis 10 Euro unzulässig ist. Dieses Vorgehen verstoße gegen das grundsätzliche Verbot von Werbegaben; ein Ausnahmetatbestand liege nicht vor. Insbesondere handele es sich bei einer 5-Euro-Geschenkkarte nicht um eine geringwertige Kleinigkeit, so dass die Gefahr einer unsachlichen Beeinflussung des Verbrauchers bestehe. Des Weiteren wies das Gericht darauf hin, dass der Pflichthinweis auf Risiken und Nebenwirkungen auf einem Werbefaltblatt eine Schriftgröße von 6-Punkten nicht unterschreiten solle, da anderenfalls die deutliche Lesbarkeit und gute Erkennbarkeit unzulässig eingeschränkt seien. Zum Volltext der Entscheidung hier (OLG Köln – Geschenkkarte bei Medizinprodukten).


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