OLG Köln: Nachahmung und wettbewerbliche Eigenart von Freizeitschuhen

veröffentlicht am 26. April 2016

OLG Köln, Urteil vom 18.12.2015, Az. 6 U 44/15
§ 3 UWG, 4 Nr. 9 UWG a.F., § 8 Abs. 1 und Abs. 3 Nr. 1 UWG

Das OLG Köln hat entschieden, dass Freizeitschuhe (vorliegend das bekannte Modell „Crocs“) wettbewerbliche Eigenart aufweisen können. Entscheidend sei, dass der angesprochene Verkehr aus den Gestaltungsmerkmalen Rückschlüsse auf die Herkunft der Produkte ziehe. Dies sei hier der Fall, so dass eine nahezu identische Übernahme eine Herkunftstäuschung darstelle, die wettbewerbswidrig sei. Zum Volltext der Entscheidung hier (OLG Köln – Freizeitschuhe).


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