OLG Köln: Die Wort-Bildmarke (B in einem Kreis) des Modeherstellers Bogner ist nicht freihaltebedürftig

veröffentlicht am 10. April 2010

Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Köln, Urteil vom 14.10.2009, Az. 6 U 44/09
§ 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG

Das OLG Köln hat entschieden, dass auch Einzelbuchstaben als solche, und zwar in jeder beliebigen Schreibweise, schutzfähig sein und „von Haus aus“ durchschnittliche Unterscheidungskraft genießen können. Gestritten wurde wohl um die Wort-/Bildmarke „Bogner“ (Reg.-Nr. 39721769). Da das B in einem Kreis nicht zur Beschreibung oder Auszeichnung bestimmter Textilien oder Modewaren benutzt werde, bestehe hinsichtlich dieses Symbols kein Freihaltebedürfnis.
Bogner B

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