OLG München, Beschluss vom 10.04.2015, Az. 6 W 2204/14
§ 3 ZPO
Das OLG München hat entschieden, dass für die rechtswidrige, auf Dauer angelegte gewerbliche Nutzung eines fremden Fotos ein Streitwert von 15.000 EUR nicht überhöht ist. Es handele sich nicht um ein typisches eBay-Produktfoto. Zum Volltext der Entscheidung hier.