OLG München: Eltern haften nicht für ihre Kinder bei Filesharing

veröffentlicht am 7. April 2010

OLG München, Urteil vom 18.12.2008, Az. 6 U 3881/08
§ 97 UrhG

Das OLG München hat entschieden, dass die Eltern einer 16-jährigen Tochter nicht für deren Internetaktivitäten (hier: jeweils unerlaubtes Herunterladen eines Fotos und Verarbeiten in einem Video) haften. Den Eltern sei es nicht zumutbar, ihre Kinder bei Aktivitäten im Internet dauerhaft zu überwachen. Von einem nicht auf das Urheberrecht spezialisierten Bürger könne man keine fehlerfreie Würdigung von Urheberrechtsfragen erwarten, dies insbesondere deshalb nicht, weil das Urheberrecht auf Grund fortlaufender Änderungen mittlerweile sehr komplex und im Übrigen auch unübersichtlich sei. Die Tochter, welche nach dem Deliktsrecht uneingeschränkt haftet, wurde dagegen wegen Urheberrechtsverstoßes verurteilt. Hinweis:

Die Parteien haben dem Vernehmen nach gleichermaßen auf Rechtsmittel wie Begründung des Urteils verzichtet, so dass kein Urteilstext existiert. Die vorstehenden Erklärungen beruhen auf einer Auskunft des Pressereferenten des Oberlandesgerichts München und diversen übereinstimmenden Internetquellen.

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