OLG Naumburg: Versandkosten müssen in einer Preissuchmaschine bereits genannt werden

veröffentlicht am 23. Oktober 2018

OLG Naumburg, Urteil vom 16.06.2016, Az. 9 U 98/15
§ 3 Abs. 2 UWG, § 3a UWG, § 8 Abs. 1 UWG; § 1 Abs. 2 PAngV, § 1 Abs. 6 PAngV

Das OLG Naumburg hat entschieden, dass in einer Preissuchmaschine für ein Produkt nicht mit „Versand gratis“ geworben werden darf, wenn auf der eigenen Internetseite des Anbieters dann doch Versandkosten erhoben werden. Soweit eine Preissuchmaschine nur Angebote ohne Versandkosten liste, müsse der Anbieter diese nicht nutzen, wenn er den Versand tatsächlich nicht kostenfrei vornehme. Auch im Falle eines technischen Fehlers der Suchmaschine, aufgrund dessen eine Preisangabe nicht zutreffe, sei der Anbieter für die Angabe verantwortlich. Der Schutz der Verbraucher gehe hier vor. Zum Volltext der Entscheidung hier (OLG Naumburg – Preisangaben in Suchmaschine).


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