OLG Saarbrücken: Die unwahre Behauptung einer Beauftragung durch die IHK ist wettbewerbswidrig

veröffentlicht am 19. November 2013

OLG Saarbrücken, Urteil vom 23.10.2013, Az. 1 U 225/12
§ 5 UWG, § 7 UWG

Das OLG Saarbrücken hat entschieden, dass ein Versicherungsmakler, der gegenüber potentiellen Kunden telefonisch wahrheitswidrig angibt, dass er von der Industrie- und Handelskammer mit einer Versicherungsprüfung bei Existenzgründern beauftragt sei, irreführend handelt. Darüber hinaus liege eine unzulässige belästigende Telefonwerbung vor, da die Angerufenen eine solche Beratung nicht gewünscht hätten. Aufgeflogen war der Versicherungsmakler durch einen Angerufenen, der bei der IHK wegen der angeblichen Beauftragung nachfragte.

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