OLG Schleswig, Urteil vom 09.04.2015, Az. 6 U 57/13
§ 13 Abs. 1 S. 1 UWG
Das OLG Schleswig hat entschieden, dass § 13 Abs. 1 S. 1 UWG so zu interpretieren ist, dass auch Vertragsstrafenansprüche sachlich ausschließlich den Landgerichten zugewiesen sind.