OLG Schleswig: Werbung für Genussrechte mit „maximaler Flexibilität“ ist irreführend

veröffentlicht am 13. September 2012

OLG Schleswig, Urteil vom 05.09.2012, Az. 6 U 14/11
§ 3 UWG, § 5 UWG

Das OLG Schleswig hat entschieden, dass die Werbung für eine Geldanlage, die in so genannten Genussrechten besteht, mit „maximaler Flexibilität“ und der Suggestion von Sicherheit vergleichbar mit einem Sparbuch irreführend und damit unlauter ist. Hinsichtlich der Sicherheit bestehe im Falle der Insolvenz des Unternehmens keine gesetzliche Sicherung der Einlagen, wie dies bei einem Sparbuch gegeben wäre. Auch sei kein erhöhtes oder gar „maximales“ Maß an Flexibilität gewährleistet. Darunter verstehe der Verbraucher eine kurzfristige und einfache Möglichkeit zur Wiederauflösung der Geldanlage. Vorliegend sei jedoch eine Kündigung der Anleihe grundsätzlich frühestens nach Ablauf von drei Kalenderjahren zulässig, in der Regel sogar erst nach fünf.

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