OLG Stuttgart, Urteil vom 22.02.2018, Az. 2 U 39/17
§ 7 HWG
Das OLG Stuttgart hat entschieden, dass in der Heilmittelwerbung die Wertgrenze von einem Euro auch bei Werbegeschenken an Fachkreise, insbesondere Ärzte und Apotheker, gilt. Die für Verbraucher vom Bundesgerichtshof definierte Wertgrenze von einem Euro sei auch für Fachkreise anwendbar, da bei höherwertigen Zuwendungen auch hier die Gefahr einer unsachlichen Beeinflussung bestehe. Zur Pressemitteilung vom 22.02.2018 hier (OLG Stuttgart – Werbegeschenke an Fachkreise).
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