OLG Stuttgart: Zur Rechtsmissbräuchlichkeit der Vertragsstrafe

veröffentlicht am 8. März 2016

OLG Stuttgart, Urteil vom 24.02.2011, Az. 2 U 104/10
§ 242 BGB

Das OLG Stuttgart hat die Voraussetzungen, unter denen die Geltendmachung einer Vertragsstrafe rechtsmissbräuchlich ist, zusammengefasst und im Ergebnis verneint. Den Volltext des Urteils finden Sie hier (OLG Stuttgart, Rechtsmissbräuchliche Vertragsstrafe). Gegen das Urteil wurde Revision beim BGH eingelegt (vgl. BGH, Rechtsmissbräuchliche Vertragsstrafe). In Hinblick auf die vorstehenden Ausführungen des Stuttgarter Senats sah der Bundesgerichtshof jedoch keinen Anlass zu Beanstandungen. Im Übrigen bejahte das OLG Stuttgart die Notwendigkeit, eine strafbewehrte wettbewerbsrechtliche Unterlassungserklärung in Hinblick auf die Frage, ob eine Vertragsstrafe verwirkt ist, auszulegen.


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