OLG Jena, Beschluss vom 16.12.2009, Az. 2 W 504/09 § 12 Abs. 4 UWG
Das OLG Jena hat entschieden, dass eine Streitwertminderung wegen nach Art und Umfang einfach gelagerten Sachverhalts in Wettbewerbssachen dann nicht anzunehmen ist, wenn durch den Beklagten eine Drittunterwerfung behauptet wird. Zwar sei der abgemahnte Wettbewerbsverstoß selbst einfach gelagert gewesen, jedoch stelle die Prüfung der Drittunterwerfung und deren Auswirkung auf das Vorhandensein einer Wiederholungsgefahr in der konkreten Beurteilung nach Auffassung des Gerichts keine alltägliche Routinearbeit dar.