RA Dr. Ole Damm: NDR-Interview zum weiterhin wachsenden Abmahnunwesen

veröffentlicht am 29. Januar 2009

Die Kanzlei DR. DAMM & PARTNER hat sich nahezu täglich mit den Folgen des wachsenden Abmahnunwesens auseinanderzusetzen. In vielen Fällen ist die Abmahnung für den Onlinehändler existenzbedrohend, insbesondere, wenn er sich in Verkennung der bestehenden Risiken falsch verhält. Viel zu häufig wird die vom Abmahner vorformulierte Unterlassungserklärung abgegeben. Ist diese jedoch, wie in der Regel, zu weit formuliert, ist es für den Abgemahnten schwer, der Unterlassungserklärung noch gerecht zu werden. In diesem Fall droht je Verstoß eine Vertragsstrafe von regelmäßig 5.000 EUR, bei mehrfachen Verstößen können auch mehrere Vertragsstrafen anstehen. Die Unterlassungsverpflichtung selbst besteht für den Abgemahnten 30 Jahre lang und ist nur in wenigen Ausnahmefällen vorzeitig aufkündbar. Der Norddeutsche Rundfunk (NDR) hat hierzu mit Rechtsanwalt Dr. Damm ein Interview geführt und dieses heute veröffentlicht. Das Interview ist in Text verfügbar (NDR/Text) sowie als Tondatei (NDR/Ton).

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