Die SCHUFA stellt ab sofort Vertragspartnern Informationen zur Verfügung, dass Einzelpersonen Opfer eines Identitätsbetrugs geworden sind, wenn die betroffenen Personen den Identitätsdiebstahl der SCHUFA über ein von dieser zum Download angebotenes Formular mitgeteilt haben. Bei einem Identitätsbetrug werden die Daten einer existenten Person durch Dritte zur Nutzung der Kreditwürdigkeit dieser Person missbraucht, aber auch um Verträge abzuschließen, deren rechtliche und finanzielle Folgen dann das Opfer treffen (sollen). Die SCHUFA verspricht sich von ihrer zusätzlichen Dienstleistung, dass sich das Risiko verringert, dass persönliche Daten weiter für Betrugsversuche verwendet werden. Auf welche Schwierigkeiten das Opfer bei späteren eigenen Bestellungen stößt, ist hingegen unklar. Die SCHUFA bittet hierzu in einem Informationsblatt vorsorglich um folgende Erklärung des Meldenden: „Mir ist bewusst, dass eine Einmeldung als Identitätsbetrugsopfer keinen umfassenden Schutz vor Betrug darstellt und dass sich die Einmeldung auf die Bearbeitung meiner aktuellen und künftigen Anträge (z.B. Kreditantrag bei einem Kreditinstitut) auswirken kann. Dies können u. a. Verzögerungen im Rahmen der Bearbeitung durch manuelle Prüfverfahren, wie auch die Anforderung zusätzlicher Unterlagen sowie die Notwendigkeit zur erweiterten Identitätsprüfung sein.“
SCHUFA registriert auf Antrag Online-Identitätsdiebstahl
veröffentlicht am 15. September 2016