Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- BVerfG: Gerichtliche Entscheidung über die Zulässigkeit der Vorratsdatenspeicherung Anfang März 2010 / Filesharingveröffentlicht am 22. Februar 2010
BVerfG, [Urteil vom 02.03.2010]; Az. 1 BvR 256/08; 1 BvR 263/08; 1 BvR 586/08
Art. 14 GG; § 113a TKG; § 100g StPOUpdate: Es liegt mittlerweile eine Presseerklärung über das ergangene Urteil des BVerfG vor (Link).
Das BVerfG hat für den 03.03.2010 eine Entscheidung zur Zulässigkeit der Vorratsdatenspeicherung angekündigt. Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts werde auf der Grundlage der mündlichen Verhandlung vom 15.12.2009 am o.g. Datum sein Urteil verkünden (Pressemitteilung), nachdem er in einer einstweiligen Verfügung vom 11.03.2008 bereits eine teilweise Einschränkung der Vorratsdatenspeicherung verfügt hatte (eV). Entschieden werden soll nun über mehrere Verfassungsbeschwerden, die sich gegen Vorschriften des Gesetzes zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung (TKG) vom 21.12.2007 richten. § 113a TKG gibt vor, dass Verkehrsdaten, die bei der Inanspruchnahme von Telekommunikationsdiensten entstehen, von den Anbietern der Dienste jeweils für sechs Monate zu speichern sind. Dies gilt für Telefondienste ebenso wie für Internetzugangsdienste und E-Mail-Dienste. Obacht: Nach mehreren gerichtlichen Entscheidungen handelt es sich allerdings bei IP-Adressen, die im Filesharing zur Ermittlung von illegalen Filesharern verwendet werden, nicht um „Verkehrsdaten“ im rechtlichen Sinne, sondern um sog. „Bestandsdaten“ (OLG Frankfurt a.M.; LG Offenburg). (mehr …)