Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- OLG Brandenburg: Zum stillschweigenden Verzicht auf den Einwand der rechtzeitigen Mängelrüge gemäß § 377 HGBveröffentlicht am 13. September 2011
OLG Brandenburg, Urteil vom 30.06.2011, Az. 6 U 72/10
§ 377 Abs. 2 HGB, § 377 Abs. 3 HGBDas OLG Brandenburg hat in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des BGH entschieden, dass auf den Einwand der rechtzeitigen Mängelrüge gemäß § 377 HGB stillschweigend verzichtet wird, wenn der Verkäufer die beanstandeten Waren vorbehaltlos vom Kaufmann zurücknimmt oder diesem vorbehaltlos Nachbesserung verspricht oder den Einwand der verspäteten Mängelanzeige nicht erhebt. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)