Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- OLG Celle: Unwirksame AGB sind abmahnfähigveröffentlicht am 19. Juni 2008
OLG Celle, Urteil vom 28.02.2008, Az. 13 U 195/07
§§ 305 ff. BGB, §§ 3, 4 Nr. 11, 5 UWGNach Ansicht des OLG Celle besteht kein Vorrang des Unterlassungsklagengesetzes hinsichtlich der Verfolgung von rechtswidrigen AGB-Klauseln mit Wettbewerbsbezug im Sinne von § 4 Nr. 11 UWG. Eine Vorrangsregelung ist weder dem Unterlassungsklagengesetz noch dem UWG zu entnehmen. Bei den §§ 305 ff. BGB handele es sich sehr wohl um Vorschriften, die auch dazu bestimmt seien, im Interesse der Marktteilnehmer das Marktverhalten zu regeln. In der Folge können Abmahnungen von unwirksamen Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch im OLG-Bezirk Celle gerichtlich durchgesetzt werden.