IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 27. August 2015

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Hamm, Urteil vom 26.07.2012, Az. I-4 U 16/12
    § 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG,
    § 3 Abs. 1 Nr. 1. a) EnVKG n.F

    Das OLG Hamm hat entschieden, dass es sich bei den Informationspflichten des EnVKG respektive der EnVKV nach ihrer verbraucherschützenden Zielsetzung um sog. Marktverhaltensregelungen i.S.d. § 4 Nr. 11 UWG handelt. Die den Händlern und Herstellern auferlegten Pflichtangaben lägen nicht allein im Interesse der Allgemeinheit an einem wirksamen Umweltschutz, sondern seien auch für die Kaufentscheidung der Verbraucher von erheblicher Bedeutung. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 20. August 2015

    BGH, Urteil vom 11.05.2006, Az. I ZR 250/03
    § 4 Nr. 11 UWG, § 16 Abs. 1 S.1 HessStrG

    Der BGH hat entschieden, dass § 16 Abs. 1 Satz 1 HessStrG keine Marktverhaltensregelung darstellt. Vorliegend ging es um das Parken eines Anhängers im öffentlichen Verkehrsraum, auf dem eine Werbung angebracht war. Die Wettbewerbszentrale e.V. war der Auffassung, dass hierfür eine Erlaubnis zur Sondernutzung erforderlich sei und deren Fehlen ein unlauteres Verhalten gemäß § 4 Nr. 11 UWG darstellte. Dem folgte der BGH nicht. Zweck und Schutzgut dieser Bestimmung lägen ausschließlich im Bereich des öffentlichen Straßenrechts. Ziel der Regelung über die erlaubnispflichtige Sondernutzung sei es, Gefahren für die Leichtigkeit und Sicherheit des Verkehrs möglichst auszuschließen oder doch in erheblichem Maße zu mindern, um die Straße für ihren widmungsgemäßen Benutzungszweck und damit den Gemeingebrauch freizuhalten. Der Erlaubnisvorbehalt der Sondernutzung diene damit nicht der Kontrolle der Lauterkeit des Marktverhaltens, sondern dem Schutz der im Rahmen des Gemeingebrauchs liegenden Nutzungsmöglichkeiten der öffentlichen Straße. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 19. August 2015

    OLG Saarbrücken, Urteil vom 18.09.2013, Az. 1 U 222/12
    § 4 Nr. 11 UWG

    Das OLG Saarbrücken hat entschieden, dass Festlegungen, die in einem Krankenhausplan enthalten sind, nicht als Marktverhaltensregelungen im Sinne von § 4 Nr. 11 UWG gelten. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 18. August 2015

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Düsseldorf, Urteil vom 08.05.2014, Az. I-15 U 69/14
    § 7 S. 1 ElektroG, § 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG

    Das OLG Düsseldorf hat entschieden, dass die Vorschrift des § 7 S. 1 ElektroG eine Marktverhaltensregelung im Sinne von § 4 Nr. 11 UWG ist, soweit sie – neben dem vorrangigen Ziel einer effektiven ökologischen Abfallbewirtschaftung (vgl. § 1 Abs. 1 S. 2 ElektroG) – auch dem Schutz von Mitbewerbern vor einer Belastung mit höheren Entsorgungskosten infolge nichtgekennzeichneter Elektrogeräte durch andere Marktteilnehmer dient (dies wurde bejaht, bejahend auch OLG Celle, WRP 2014, 228 m. w. N.). Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 18. Juli 2013

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Hamburg, Urteil vom 27.06.2013, Az. 3 U 26/12
    § 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG, § 8 UWG § 5 TMG, § 13 TMG

    Das OLG Hamburg hat entschieden, dass § 13 TMG eine das Marktverhalten regelnde Norm gemäß § 4 Nr. 11 UWG darstellt. Gemäß § 13 TMG hat der Diensteanbieter den Nutzer zu Beginn des Nutzungsvorgangs u.a. über Art, Umfang und Zwecke der Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten in allgemein verständlicher Form zu unterrichten. Damit ist die Nichtbeachtung des Datenschutzrechtes neuerdings grundsätzlich abmahnbar (a.A. KG Berlin, Beschluss vom 01.04.2011, Az. 5 W 71/11, hier). Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 17. Juni 2008

    OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 06.03.2008, Az. 6 U 85/07
    §§ 3, 4 Nr. 11 UWG, § 1 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 2, Abs. 6, 8
    Abs. 1, Abs. 3 Nr. 1, 12 Abs. 1 Satz 2 PAngV.

    Das OLG Frankfurt a.M. ist zu dem Ergebnis gekommen, dass die Quelle GmbH in der Vergangenheit auf ihrer Website www.quelle.de gegen geltendes Wettbewerbsrecht verstoßen hat. Konkret wurde die Angabe von Liefer- und Versandkosten beanstandet. Diese könnten zwar grundsätzlich auch auf einer nachgelagerten Internetseite vorgehalten werden; erforderlich sei dabei aber, dass eine solche Seite vor Einleitung des Bestellvorgangs notwendig aufgerufen werden muss. Informationen in anderen, lediglich über allgemeine Links erreichbaren Rubriken, genügten hingegen regelmäßig nicht, da ein Kunde erfahrungsgemäß nur solche Seiten aufrufen würde, die er zur Information über die Ware benötigt oder zu denen er durch einfache Links oder durch klare und unmissverständliche Hinweise auf dem Weg zum Vertragsschluss geführt wird. Dies sei bei einem Link wie „Allgemeine Geschäftsbedingungen“ oder „Service“ nicht der Fall.

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  • veröffentlicht am 4. Januar 2007

    OLG Hamburg, Urteil vom 13.11.2006, Az. 5 W 162/06
    §§ 266, 307 Abs.1, 2 Nr. 1, 320, 439 Abs.3, 475 Abs. 1,BGB
    §§ 4 Nr. 2, und Nr. 11, 5 Abs. 1, 2 Nr. 2 UWG.

    Das OLG Hamburg ist der Auffassung, dass nicht jede unwirksame Klausel in AGB einen Wettbewerbsverstoß darstellt. Die §§ 307 ff. BGB seien zwar Verbraucher schützende Normen, jedoch nicht im Sinne von § 4 Nr. 11 UWG dazu bestimmt, das Marktverhalten zu regeln. Bei den §§ 307 ff. BGB handele es sich um Vorschriften, die ausschließlich darauf gerichtet seien, das individuelle Verhältnis der Vertragsparteien zueinander zu regeln. Es liege auch keine Ausnutzung der geschäftlichen Unerfahrenheit des Verbrauchers im Sinne von § 4 Nr. 2 UWG vor. Ein „Ausnutzen“ wäre nur dann gegeben, wenn die Antragsgegnerin die Unwirksamkeit der fragliche Klausel gezielt einsetze, um den Abschluss eines Vertrages zu erreichen. Bei einer Klausel, die die Rechtsstellung des Kunden verschlechtere, sei dies fernliegend.

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