Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
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- AG Hamburg: Streitwert für „normalen“ Filesharing-Fall beträgt 1.000 EURveröffentlicht am 20. August 2013
AG Hamburg, (Hinweis-) Beschluss vom 24.07.2013, Az. 31a C 109/13
§ 3 ZPO, § 97 a Abs.1 S. 2 UrhGDas AG Hamburg hat entschieden, dass der Streitwert für illegales Filesharing durch einen Verbraucher ohne gewerbliches Ausmaß lediglich 1.000 EUR beträgt. Interessant: Der Richter bezog sich bei seiner Ermessensentscheidung (§ 3 ZPO) bereits auf das noch nicht in Kraft getretene Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)