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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 28. Oktober 2010

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG Hamburg, Urteil vom 08.10.2010, Az. 308 O 710/09
    § 97 UrhG

    Das LG Hamburg teilt in einer Pressemitteilung mit, dass ein jugendlicher Filesharer zu einem Schadensersatz von lediglich 15,00 EUR pro heruntergeladenem Musiktitel verurteilt wurde, also insgesamt 30,00 EUR für 2 Titel. Gefordert waren 300,00 EUR pro Titel. Bevor jedoch das allgemeine Aufatmen durch die Filesharer-Gemeinde geht: Bei diesem Urteil handelt es sich um eine Einzelfallentscheidung, die darauf beruht, dass es sich bei den heruntergeladenen Titeln zwar um Songs bekannter Künstler handelte (Rammstein und Westernhagen), diese zum Zeitpunkt des Downloads jedoch bereits mehrere Jahre alt waren. Das Gericht nahm deshalb nur eine begrenzte Nachfrage nach den Titeln an. Der Zeitraum, in dem der Beklagte die Titel in der Tauschbörse zur Verfügung gestellt hatte, sei außerdem kurz gewesen, so dass das Gericht von einer geschätzten Download-Zahl von 100 pro Titel ausging.

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