Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
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- LG Düsseldorf: Die Werbung mit einem 15 Jahre alten Testergebnis kann irreführend seinveröffentlicht am 5. August 2013
LG Düsseldorf, Urteil vom 18.07.2013, Az. 37 O 33/13
§ 8 Abs. 1 UWG, § 3 UWG, § 5 Abs. 2 Nr. 1 UWG, § 6 Abs. 1, 2 Nr. 1 UWGDas LG Düsseldorf hat entschieden, dass eine Werbung mit einem 15 Jahre alten Testergebnis der Stiftung Warentest irreführend sein kann, wenn die Fundstelle nicht ohne Weiteres nachzuvollziehen ist. Dies werde vorliegend wegen des Alters der Veröffentlichung durch die bloße Angabe der Fundstelle nicht erreicht. Eine Erreichbarkeit über öffentliche Bibliotheken oder einen externen Dokumentenlieferdienst gewährleiste keine „einfache Zugänglichkeit“. Zum Volltext der Entscheidung: