Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- AG Wesel: Auch vor Inkrafttreten von § 15a RVG keine Anrechnung der Geschäftsgebühr mehrveröffentlicht am 2. Juli 2009
AG Wesel, Beschluss vom 26.05.2009, Az. 27 C 125/07
§ 15a RVG
Das AG Wesel hat entschieden, dass die Rechtsprechung des BGH zur Anrechenbarkeit der Geschäftsgebühr (u.a. BGH, 07.03.2007, Az. VIII ZR 86/06) keine Bindungswirkung für die Gerichte entfaltet, da der Gesetzgeber „in Kürze“ einen § 15 a RVG einführen werde, der die Anrechnung im Kostenfestsetzungsverfahren grundsätzlich verbiete. Aus der Begründung der Gesetzesänderung gehe eindeutig hervor, dass diese Verfahrensweise bereits mit Einführung des RVG gewollt gewesen sei. Damit sei mit der erfolgten Verabschiedung des Gesetzes durch den Bundestag eine Bindungswirkung der einschlägigen anderslautenden Urteile des BGH nicht mehr gegeben.