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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 2. Juli 2009

    AG Wesel, Beschluss vom 26.05.2009, Az. 27 C 125/07
    § 15a RVG


    Das AG Wesel hat entschieden, dass
    die Rechtsprechung des BGH zur Anrechenbarkeit der Geschäftsgebühr (u.a. BGH, 07.03.2007, Az. VIII ZR 86/06) keine Bindungswirkung für die Gerichte entfaltet, da der Gesetzgeber „in Kürze“ einen § 15 a RVG einführen werde, der die Anrechnung im Kostenfestsetzungsverfahren grundsätzlich verbiete. Aus der Begründung der Gesetzesänderung gehe eindeutig hervor, dass diese Verfahrensweise bereits mit Einführung des RVG gewollt gewesen sei. Damit sei mit der erfolgten Verabschiedung des Gesetzes durch den Bundestag eine Bindungswirkung der einschlägigen anderslautenden Urteile des BGH nicht mehr gegeben.

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