Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- OLG München: Lieferzeitangabe „ca. 2-4 Werktage“ ist zulässigveröffentlicht am 13. Januar 2015
OLG München, Beschluss vom 08.10.2014, Az. 29 W 1935/14
§ 308 Nr. 1 BGB; Art. 246a § 1 Abs. 1 Nr. 7 EGBGBDas OLG München hat entschieden, dass hinsichtlich der Lieferzeit eine Angabe wie „ca. 2-4 Werktage“ bestimmt genug und daher zulässig ist. Aus dieser Angabe ergebe sich auch mit Blick auf Art. 246a § 1 Abs. 1 Nr. 7 EGBGB der Termin, bis zu dem der Unternehmer liefern müsse, nämlich spätestens nach vier Tagen. Zum Volltext der Entscheidung: