Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- LG Ravensburg: Rechtsanwalt darf Verbrauchern nicht „Beratungen in allen Angelegenheiten“ zu einem Pauschalpreis von 20,00 EUR inkl. MwSt. oder ähnlich niedrigen Pauschalsätzen anbietenveröffentlicht am 6. September 2012
LG Ravensburg, Urteil vom 28.07.2006, Az. 8 O 89/06 KfH 2
§ 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG, § 49 b Abs. 1 S.1 BRAO, § 4 Abs. 2 S.3 RVGDas LG Ravensburg hat in diesem älteren Urteil entschieden, dass ein Rechtsanwalt nicht damit werben darf, in allen Angelegenheiten für Verbraucher zu einem Pauschalpreis von 20,00 EUR inkl. MwSt. o. ä. niedrigen Pauschalsätzen tätig zu werden. Für Insider: Allerdings ist es Rechtsanwälten erlaubt, etwas anders zu werben und im Leopardenmantel in der Kanzlei aufzutreten. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)